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   BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 61.81   

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https://dejure.org/1982,1318
BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 61.81 (https://dejure.org/1982,1318)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1982 - 8 C 61.81 (https://dejure.org/1982,1318)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1982 - 8 C 61.81 (https://dejure.org/1982,1318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Maßstab für die Beurteilung bei Änderung der Gesetzeslage - Nichtigkeit des Verteilungsmaßstabes auf Grund einer geänderten Beitragssatzung ohne Rückwirkunganordnung - Fehlerhaftigkeit eines Artzuschlages wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 556 (Ls.)
  • DVBl 1982, 1052
  • DÖV 1982, 992
  • BauR 1982, 464
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 61.81
    Abzustellen ist bei der revisionsgerichtlichen Beurteilung auf die Rechtslage, auf die das Berufungsgericht abzustellen hätte, wenn es zu dieser Zeit entschiede (vgl. u.a.Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [230] und vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 12-16 und 18.77 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 29 S. 36 [37]).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 61.81
    Dies gilt für die Verteilungsregelung der EBS 1979 deshalb, weil auch das Inkrafttreten einer Satzung ohne Rückwirkungsanordnung bewirken kann, daß ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Erschließungsbeitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb nicht der Aufhebung unterliegt (vgl. im einzelnenUrteil vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 14.81 -).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 61.81
    Der Senat hatim Urteil vom 10. Juni 1981 (- BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 [11]) entschieden, ein Verteilungsmaßstab, der bei einer Verteilung nach - wie hier - Grundstücks- und Geschoßflächen bei gewerblicher Nutzung nur für die Geschoßflächen einen Artzuschlag von 20 vom Hundert vorsieht, genüge den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BBauG.
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 2.75

    Einmaliges Entstehen der Beitragspflicht; Rückwirkung von Beitragssatzungen

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 61.81
    Denn die Beitragspflicht entsteht für ein Grundstück grundsätzlich nur einmal (vgl. u.a.Urteile vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 2.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 26 S. 25 [27] und vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 27 S. 42 [44]), so daß das Inkrafttreten einer späteren Satzung für eine einmal entstandene Beitragspflicht ohne Belang ist.
  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken,

    Da davon ausgegangen werden könne, daß in Gewerbegebieten mindestens eine eingeschossige Bebaubarkeit zulässig sei, die Geschoßflächenzahl mithin insgesamt 1, 0 betrage (vgl. § 17 Abs. 1 BauNVO in der seinerzeit maßgebenden Fassung vom 15. September 1977 [BGBl I S. 1763]) und deshalb insoweit die zulässige Geschoßfläche und Grundstücksfläche gleichgroß seien, ergebe sich in Gewerbegebieten ein Artzuschlag von insgesamt mindestens 10 v.H. Gegen eine solche Höhe des Artzuschlags bestünden keine bundesrechtlichen Bedenken (vgl. auch Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 61.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 49 S. 55 ff.).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 61.81 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 49 S. 55 ) entschieden, eine Regelung des Artzuschlags werde dem Differenzierungsgebot des § 131 Abs. 3 BBauG (jedenfalls noch) gerecht, wenn sie sicherstelle, daß alle Grundstücke in Gewerbe- und Industriegebieten durchgängig eine Mehrbelastung von mindestens 10 vom Hundert erfahren.
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

    Der Zuschlag von 0, 5 genügt den Anforderungen des Differenzierungsgebots in § 131 Abs. 3 BauGB; denn auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gewährleistet die Höhe des satzungsmäßigen Artzuschlags, daß alle Grundstücke in beplanten Kern-, Gewerbe- oder Industriegebieten einerseits sowie (alle tatsächlich) überwiegend gewerblich genutzten Grundstücke in den übrigen Gebieten andererseits eine Mehrbelastung von mindestens 10 vom Hundert erfahren (vgl. dazu, daß mit einem Zuschlag in dieser Größenordnung die unterste Grenze des ortsgesetzgeberischen Ermessensrahmens erreicht ist, Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 61.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 49, S. 55 (57)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1992 - 3 A 2331/88
    Zwar werden im Falle der Verlängerung von vorhandenen oder endgültig hergestellten Straßen Erschließungsbeiträge gemäß §§ 127 ff. BauGB nur für den insoweit angefallenen Aufwand erhoben, vgl. BVerwG, Urteile vom 21. April 1982 - 8 C 61.81 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 406.11 § 131 BBauG Nr. 49, vom 5. Oktober 1984 - 8 C 41.83 -, KStZ 1985, 49, vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247, vom 18. Mai 1990 - 8 C 80.88 -, ZMR 1990, 354, und ist die Gemeinde nicht berechtigt, etwa gleichzeitig durchgeführte Umbauarbeiten an dem bereits vorhandenen Straßenteil (ebenfalls) nach dem Erschließungsbeitragsrecht zu behandeln.
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